Ich würde Sie bitten, sich an die Monopolkommission, beziehungsweise das Bundeskartellamt zu wenden.
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Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.
in Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz verankert, sodass die Judikative unter Beachtung der geltenden Gesetze unabhängig von Exekutive und Legislative agiert.
Vorgesehen ist, dass bis zum 31.März 2024 eine Arbeitsgruppe einen THC Grenzwertfür das Führen von KFZ im Straßenverkehr vorschlagen soll. Die Festschreibung soll anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.
Vor den Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf die medizinische Versorgung sowie die physische und psychische Gesundheit von jungen Menschen wird von kinder- und jugendpsychiatrischen sowie kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und beispielsweise der Bundesärztekammer eindringlich gewarnt.