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Diese Beteiligung an der Finanzierung des Krankengeldes stellt prinzipiell Ihren Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation dar. Im Gegenzug erhalten Sie einen umfassenden Leistungsanspruch und eine gesundheitliche Versorgung, die zu Recht als eine der besten der Welt angesehen wird.
Die eindeutige Antwort lautet JA, da diese Kürzung keinerlei Konsequenzen für die Stabilität der (gesetzlich vorgeschrieben) Rentenerhöhungen, Rentenauszahlungen oder Rentenbeiträge hat und da dieser Schritt lediglich eine (gesetzlich vorgeschriebene!) Kürzung der Rücklage der Rentenversicherung als Grundlage hat.
Insofern dürften Sie im kommenden Jahr erneut eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung erwarten, weshalb ich um Ihre Geduld bitte.