Am 12.04.2024 hat der Bundestag Änderungen im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden.
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Es steht bis zur Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes noch die abschließende Beratung im Bundestag (sogenannte zweite und dritte Lesung) aus. Ein schneller Beschluss des Gesetzes im Bundestag wäre sehr begrüßenswert
Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig
Der Regierungsentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 01.11.2024 vor. Aus meiner Sicht ist dies zu spät. Gemeinsam mit der Grünen Fraktion setze ich mich für einen möglichst zeitnahen Beschluss durch den Bundestag und für ein früheres Inkrafttreten ein.
Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen.
Ich beschäftige mich intensiv mit der Kritik aus der Community und nehme diese sehr ernst. Bei aller berechtigten Kritik bin ich dennoch in der grundsätzlichen Beurteilung des Kabinettsentschluss anderer Meinung.