Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Tessa Ganserer
Antwort 05.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 14.03.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Regierungsentwurf sieht ein Inkrafttreten zum 01.11.2024 vor. Aus meiner Sicht ist dies zu spät. Gemeinsam mit der Grünen Fraktion setze ich mich für einen möglichst zeitnahen Beschluss durch den Bundestag und für ein früheres Inkrafttreten ein.

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort 26.06.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 05.03.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich beschäftige mich intensiv mit der Kritik aus der Community und nehme diese sehr ernst. Bei aller berechtigten Kritik bin ich dennoch in der grundsätzlichen Beurteilung des Kabinettsentschluss anderer Meinung.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 26.03.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich kann Ihnen versichern, dass ich die kritischen Stimmen aus der Community höre und mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen werde, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP

ie zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.