Frage von Sebastian N. • 13.03.2024
Muss es nach dem neuen SBGG zwingend zu einer Vornamensänderung bei Änderung des Geschlechtseintrags kommen?
Hallo Tessa,
ich bewundere Deine Arbeit für die LGBTQ+ Gemeinschaft im Bundestag. Ich bin selbst Transgender und möchte meinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Eine große Last fällt mir dann von den Schultern. Ich kann mich unter meinem bisherigen Namen als Person wunderbar identifizieren und will ihn nicht ändern. Ist das bei Änderung des Geschlechts möglich? Ab wann wird das neue SBGG gelten?
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen