Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung liegt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens.
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Eine pauschale Neuauszählung der Bundestagswahl ist rechtlich nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Anträge – unter anderem von der BSW und der AfD – im Frühjahr 2025 abgewiesen, weil keine konkreten Hinweise auf Wahlfehler oder Manipulationen vorlagen. Eine Neuauszählung darf nur dann erfolgen, wenn begründete Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.
Die Bundestagsabgeordneten unserer Fraktion, die im Ausschuss vertreten sind, arbeiten daran, dass das Verfahren gründlich und zügig zeitnah bearbeitet wird
Die AfD steht für eine korrekte Auszählung – und zwar immer dann, wenn Zweifel angezeigt sind. Uns geht es stets um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Sollte sich der Verdacht erhärten, dass bei der letzten Bundestagswahl Stimmen zu Ungunsten des BSW falsch zugeordnet worden sind, muss das natürlich korrigiert werden. Ich vertraue insofern unseren damit betrauten AfD-Kollegen im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags.