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  Notwendig ist die Einführung einer Versicherungspflicht, deren Rahmenbedingungen sozialverträglich ausgestaltet sind. Dies umfasst risikobasierte Prämien, eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neubauten sowie eine eingeschränkte Möglichkeit, die Prämienkosten auf Mieter*innen umzulegen.
Sie sind nicht verpflichtet den Solarstrom Ihres Vermieters abzunehmen und müssen in keinem Fall für den Strom anderer Mieter*innen mit bezahlen.
Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten ein.
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Manche Wohnungen sind auch dauerhaft nicht mehr nutzbar, weil Planungsrecht fehlt. Darüber hinaus gibt es Wohnungen, die fluktuationsbedingt nicht vermietet sind, kurzfristig aber wieder vermietet werden können.