Die Ukraine hat auf Grundlage des Artikels 51 der UN-Charta das Recht auf Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität im Rahmen ihrer international anerkannten Grenzen. Andere Länder haben aufgrund derselben Bestimmung das Recht, sie dabei angemessen zu unterstützen. Waffenlieferungen an die Ukraine und weitere Hilfen politischer, humanitärer, militärischer und finanzieller Art müssen quantitativ und qualitativ so ausgestaltet sein, dass die Ukraine sich Angriffen wirksam zur Wehr setzen kann.
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Antwort 24.05.2024 von Lars Patrick Berg Bündnis Deutschland
Antwort 03.06.2024 von Monika Gärtner-Engel MLPD
Wir plakatieren die Losung „Stoppt den Völkermord in Gaza!“
Antwort 08.05.2024 von Karin Heepen Bündnis C
Europa soll Friedensinitiativen zur Unterstützung der Ukraine erarbeiten und dabei seine Erfahrungen jahrzehntelanger Entspannungspolitik nutzen.
Antwort 03.05.2024 von Michael Stöhr ÖDP
Diplomatie zuerst, dann wirtschaftliche Sanktionen, dann militärische Verteidigung. Waffenlieferungen an die Ukraine zu ihrer Verteidigung sind gerechtfertigt.
Antwort 13.06.2024 von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ihre Aussagen kann ich nicht nachvollziehen.
Antwort 07.07.2024 von Zaklin Nastić BSW
Die vom Bundeskanzler ausgerufene Zeitenwende und die damit einhergehende Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik hin zu einem deutlich aggressiveren Auftreten werden von Herrn Pistorius in geradezu gefährlicher Weise in die Praxis umgesetzt.