Antwort 04.11.2024 von Matthias Mieves SPD
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie bei vielen Krankenkassen bereits online
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Petitionen sind ein wichtiges Instrument der politischen Mitbestimmung
Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.
Die Krankenhausdichte erfordert Reformen. Mit dem KHVVG verbessern wir Qualität und Effizienz, unterstützen mit 50 Mrd. Euro und sichern Tarifrefinanzierungen.