Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.10.2024

Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.

Simona Koß
Antwort von Simona Koß
SPD
• 29.05.2024

Dies beinhaltet auch die Sicherstellung der Kostenübernahme für notwendige medizinische Eingriffe durch die Krankenkassen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 06.06.2023

Eltern sind im Regelfall am besten dafür geeignet, zu entscheiden, wie den Bedürfnissen und dem Wohl ihres Kindes gedient ist. Diese Wertungen zeichnet auch das Selbstbestimmungsgesetz nach.

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