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Es ist bedauerlich, dass sich nach dem Bruch der Ampel-Koalition im Bundestag keine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung gefunden hat. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es hierfür weiter stark machen werden.

Daher haben wir in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD vereinbart, dass das Selbstbestimmungsgesetz evaluiert – und dann unter Umständen gegebenenfalls wieder verändert – wird.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass das Bürgergeldsystem ersetzt wird durch eine neue Grundsicherung, die ein stärkerer Anreiz zur Arbeitsaufnahme sein soll, als das jetzt der Fall ist.

Ich habe gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, da der Entwurf der Ampelkoalition zu weit geht und eine Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung fördert

Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt: