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Grundsätzlich halten wir die Enteignung für kein geeignetes rechtsstaatliches Mittel, Wohnraum zu sichern und Mieten zu begrenzen. Wozu eine staatliche Wohnungswirtschaft führt, haben wir in der DDR und im Osten Berlins gesehen.
Dies trägt zur Entlastung der Bürger bei, indem die Zahlung hoher Einmalbeträge vermieden und über 20 Jahre hinweg gestreckt werden kann.
Tatsächlich ist ein gerechter Zugang zu Acker- und Grünlandflächen für den Erhalt möglichst vielfältiger und vieler landwirtschaftlicher Betriebe von großer Bedeutung
Der Koalitionsvertrag für Berlin gibt den Rahmen des Umgangs mit dem Volksbegehren eindeutig vor.