Antwort 25.03.2025 von Peter Tomaschko CSU
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Grundsteuerreform. Ich kann Ihre Verärgerung gut nachvollziehen – gerade wenn sich Ihre Grundsteuer mehr als verdoppelt hat
Darauf gebe ich Ihnen mein Ehrenwort!
Gesundheit ist keine Ware!