Würden Sie an der Grundsteuer wieder Änderungen vornehmen?
wir wohnen in einer Straße wo es vereinzelt Garagen gibt
unsere Häuserfront wird täglich zugeparkt da wir dem Gewerbegebiet am nächsten sind und unsere Nachbarn keine Stellplätze haben. Ihre Grundsteuer ging runter (kleines Grundstück zu 95% verbaut). Abstandsflächen zum Nachbarn wie Grenzbebauung nicht berücksichtigt, Garagen wenn überhaupt da zweckentfremdet,....
Wir haben ein 2-FH 1655 m2 größtenteils Hang. Der Grundstückswert wurde gleich wie beim Nachbar angesetzt.
Damit ging unsere Grundsteuer für "einen Garten" 40% hoch wo wir regelmässig das Gewerbegebiet und die Autos der Straße vor unserem Haus parken lassen müssen.
In der Einfahrt wendet auch Amazon und Co die für die ganze Straße kommen.
Nun auch noch das 2. Jahr Baustelle, Staub Dreck, Lärm .
Nachbar der jeden Freitag Disco mit 60 Dezibel stundenlang bis 21 Uhr 45 macht.
Oder der andere Nachbar 5 Wochen lang Weihnachtsbeleuchtung bis nachts um 1.
Natur&Bäume. Dies alles bleibt bei der Grundsteuer unberücksichtigt.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für ihre Frage.
Seitens der FDP-Landtagsfraktion kritisieren wir das grün-schwarze Grundsteuer-Bodenwertmodell von Anfang an als Vermögenssteuer durch die Hintertür. Ihre Frage, ob wir nochmals Änderungen daran vornehmen würden, kann ich deshalb mit einem klaren „Ja“ beantworten. In unserem Wahlprogramm haben wir dem sogar einen eigenen Abschnitt eingeräumt. Konkret wollen wir die Grundsteuer vollständig zu einem Flächenmodell, ähnlich wie in Bayern, umbauen. Mindestens erwarten wir jedoch, dass im jetzigen Modell die Kosten für notwendige Gutachten, um geringere tatsächliche Bodenwerte nachzuweisen, im Erfolgsfall vom Staat übernommen werden. Außerdem wollen wir auch Mietern die Möglichkeit einräumen, ein Gutachten einzureichen und Härtefallklauseln einführen.
Auch für Sie könnte die Einreichung eines Gutachtens relevant sein, wenn Sie der Auffassung sind, dass ihr Bodenwert aufgrund der Hanglage ihres Grundstücks nicht dem realen Wert entspricht. Unter der aktuellen Rechtslage müsste ihr realer Bodenwert jedoch um 30 Prozent oder mehr vom Bodenwert ihrer jetzigen Bodenrichtwertzone abweichen, damit sich auch tatsächlich etwas an ihrer Grundsteuerbelastung ändert. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens von mehreren hundert Euro müssten Sie tragen und diese Prozedur bei jeder neuen Hauptfeststellung, also alle sieben Jahre, wiederholen. So etwas wollen wir beispielsweise verhindern.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl: https://www.fdpbw.de/beschluss/landtagswahlprogramm-2026-der-freien-demokraten-baden-wuerttemberg (S. 36).
Mit freundlichen Grüßen
Erik Schweickert

