
Die gerichtliche Auseinandersetzung zum sog. Schleuserskandal hat zwei Verfahren.
Die gerichtliche Auseinandersetzung zum sog. Schleuserskandal hat zwei Verfahren.
Ich bitte aber um Verständnis, dass ich nicht örtliche Entscheidungen der Bürgermeister in meinem Wahlkreis hier kommentiere.
Art. 28 Grundgesetz schützt zwar das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, stellt dabei jedoch lediglich sicher, dass es ein solches Selbstverwaltungsrecht gibt – nicht jedoch, wie genau dieses ausgestaltet oder im Detail geregelt ist. Diese Ausgestaltung liegt in der Hoheit der jeweiligen Landesgesetzgebung.
Bei Ihrem Anliegen handelt es sich um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und der Gemeinde. Wie Sie wissen, habe ich in der Sache selbst bereits versucht, zwischen Ihnen und der Gemeinde zu vermitteln. Dies, wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, scheinbar ohne Erfolg.