Antwort 05.12.2025 von Daniela Rump SPD
Durch unseren direkten Schriftverkehr wissen Sie, dass Ihre Petition vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird
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Fakt ist, dass Deutschland ein relativ liberales Einwanderungsrecht hat. Das gilt insbesondere für den Zuzug von Ehegatten und die Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit. Dass daran das Erlernen der deutschen Sprache als Integrationsvoraussetzung geknüpft ist, erachte ich jedoch als völlig normal und richtig.