Frage von Jan L. • 14.05.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Sie hatten während Ihres Bundesfreiwilligendienstes ja einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Dieser wird Ihnen als Voraufenthaltszeit anerkannt.
Verbände und Einzelpersonen betonen darin, wie wichtig die vielfältigen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekte für den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind.
Die Schwerpunkte bei den Haushaltsberatungen der SPD-Fraktion liegen daher bei den Themen soziale Gerechtigkeit und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zu den die Bundesfreiwilligendienste einen Beitrag leisten.
Wenn es entsprechende Spielräume geben sollte, werde ich mich natürlich für Verbesserungen, gerade auch für die Freiwilligendienste, einsetzen.