Antwort 28.09.2025 von Fabio De Masi BSW
Das Grundrecht auf Asyl ist eine Einzelfallentscheidung. Auch Asylanträge aus Afghanistan können abgelehnt werden.
Das Grundrecht auf Asyl ist eine Einzelfallentscheidung. Auch Asylanträge aus Afghanistan können abgelehnt werden.
Dies ist aber faktisch nicht in allen Fällen möglich.
Dazu kann ich persönlich keine belastbare Aussage treffen und ich bin auch überzeugt, dass es keine pauschal zutreffende Situation für alle ehemaligen Ortskräfte gibt.
Wenn dies der Fall ist, dann durchlaufen die Personen das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung.