Ich verweise auf meine Antwort an Sie vom 20. Juni 2023
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Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.
Für die SPD ist klar: Es wird kein Zurück geben bei der Staatsangehörigkeitsreform. Wir haben die doppelte Staatsangehörigkeit eingeführt und sie bleibt bestehen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Grundsätzlich werden wir uns an der vorherigen Rechtslage orientieren. Das beinhaltet auch eine Entscheidungspflicht für Drittstaatler außerhalb der vormals vorgesehenen Ausnahmefälle.
Auch in einer künftigen Koalition mit der CDU/CSU wäre für uns Freie Demokraten entscheidend, dass Deutschland ein weltoffenes Land bleibt, das attraktiv sein soll für leistungsfähige Menschen aus aller Welt. Uns interessiert nicht, woher jemand kommt; uns interessiert, wohin jemand will.