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Es bedarf einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit klar definiertem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Ausbildungsstandards, Qualifikationsniveau und Vergütungsrahmen müssten ebenfalls geregelt werden, um Qualität, Sicherheit und Professionalität in diesem Bereich sicherzustellen.
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.
Frau Zeulner ist überzeugt, dass, nachdem nun so viel Aufmerksamkeit und Zeit der stationären Versorgung gewidmet wurde, endlich auch andere Bereiche wie die eben die therapeutischen Berufe und deren Leistungen für die Versorgung der Menschen wieder in den Fokus genommen werden müssen.
ja, das mache ich schon seit 15 jahren. ich bin kulturpolitischer sprecher der LINKEN im bonner stadtrat und stellvertretender vorsitzender des kulturausschusses. dort habe ich schon mehrere schlachten gegen kürzungen im kulturbeeich geschlagen und einige auch gewonnen.