Frage von Josef K. • 09.02.2021

Antwort von Hubertus Heil SPD • 25.02.2021
(...) weiterhin das Ziel besteht die Doppelverbeitragung abzuschaffen (...)
(...) weiterhin das Ziel besteht die Doppelverbeitragung abzuschaffen (...)
(...) Für Betriebsrenten gilt nun ab dem 1. Januar 2021 ein Freibetrag von 164,50 Euro (159,25 Euro (2020)), auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. (...)
(...) Auch wenn das eine unerfreuliche Nachricht ist, so ist es eine ehrliche Antwort. (...)
(...) 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert (...)
(...) die Beiträge zur Krankenversicherung haben die Attraktivität von Betriebsrenten in der Vergangenheit enorm geschmälert (...)