Frage von Petra A. • 30.01.2025

Antwort von Jan-Wilhelm Pohlmann CDU • 30.01.2025
Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht und Bestandteil unseres Grundgesetzes
Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht und Bestandteil unseres Grundgesetzes
Kirche und Staat müssen getrennt, alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden
Eine Ablösung der Staatsleistungen ist überfällig. Die Ampel hat die dafür erforderlichen Instrumente vorbereitet. Nun sind die Länder am Zug.
Wir befürworten ein Ablösungsgrundsätzegesetz, wie es 2020 u. a. von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag eingebracht wurde.
Sollte der Bund in der aktuellen Legislatur oder in der kommenden eine bundesrechtliche Grundlage zur Abschaffung der Staatsleistungen vorlegen, sind wir Grüne in Rheinland-Pfalz gerne bereit, uns an Diskussionen zu beteiligen