Antwort 06.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Nach meiner Wahrnehmung ist die Absenkung der Mineralölsteuer deutlich an den Tankstellen zu sehen. Dass den Mineralölkonzernen Milliarden geschenkt worden seien, weise ich deshalb zurück. Gleichwohlwird das Kartellamt mögliche Einbehaltungen sehr genau prüfen.
Sehr geehrte Frau K.,