
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Tierschutz spielt in der AfD, wie Sie auch an den zahlreichen weiteren Antworten hier auf meinem Abgeordneten-Watch-Profil sehen, eine wichtige Rolle.
Ziel war es, die Tierheime durch nachhaltige Maßnahmen zu entlasten.
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.