Wie stehen Sie zu einer Verschärfung von §17 u.§ 20 des Tierschutzgesetzes? Grausame Tierquälerei standardmäßig mit Haft-strafen ohne Bewährung u. zwingenden lebenslangen Halteverboten bestrafen!
Sehr geehrter Herr Schröder,
der unfassbare Fall der Hündin Jette, grausamster Weise zu Tode gequält, hat bundesweit für tiefe Bestürzung u. Entsetzen gesorgt. Das Schicksal dieses wehrlosen Tieres zeigt deut-lich, dass das geltende Tierschutz-gesetz u. die bisherigen Strafmaße potenzielle Täter nicht ausreichend abschrecken.Tiere haben keine ei-gene Stimme, sie sind auf uns u. un-sere Gesetze angewiesen. Daher wende ich mich heute mit der eindringlichen Bitte an Sie, sich für folgende Maßnahmen stark zu machen: Verschärfung des Tier-schutzgesetzes: Höhere Strafen für Tierquälerei, damit Täter angemes-sen u. konsequent belangt werden. Bundesweites Tierhalterverbot: Die Einführung eines Registers, das den Missbrauch von Tieren durch bereits verurteilte Personen verhindert. Schnellere u. Lückenlose Aufklärung solcher Vorfälle u. konsequentes Einschreiten der Behörden. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung zu diesem wichtigen Anliegen.Mit freundlichen Grüßen
Bettina H.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr wichtiges Engagement für den Tierschutz. Der von Ihnen angesprochene Fall zeigt auf schmerzhafte Weise, warum wir beim Schutz von Tieren als Mitgeschöpfen niemals wegschauen dürfen. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die konsequent verfolgt werden muss.
Als Landtagsabgeordneter liegt die Gesetzgebungkompetenz für das Tierschutzgesetz zwar auf der Bundesebene im Deutschen Bundestag, dennoch verfolge ich die Debatte sehr aufmerksam. Ihre Forderung nach einer Verschärfung des Strafmaßes berührt den Kern unseres Straf- und Tierschutzrechts. Um die aktuelle Diskussion einzuordnen, hilft ein Blick auf die bestehende abgestufte Strafensystematik im deutschen Recht:
Der aktuelle Strafrahmen: Nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) wird das grundlose Töten oder das Zufügen erheblicher Leiden und Schmerzen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Innerhalb dieses Rahmens obliegt es den Gerichten, die konkrete Strafe je nach Schwere der Schuld abzustufen.
Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit und Einzelfallprüfung: Unser Rechtssystem basiert auf dem Grundsatz, dass Gerichte jeden Fall individuell prüfen müssen. Eine standardmäßige Haftstrafe ohne Bewährung für bestimmte Delikte kennt das deutsche Strafrecht in dieser Form nicht, da immer die Schuld des Täters, die Umstände der Tat und die Prognose für die Zukunft (z. B. Ersttäter vs. Wiederholungstäter) gegeneinander abgewogen werden müssen. Eine pauschale Verhängung von Haftstrafen ohne Bewährung würde diese verfassungsrechtlich verankerte Einzelfallgerechtigkeit aushebeln.
Haltungsverbot nach § 20 TierSchG: Schon heute können Gerichte Personen, die wegen Tierquälerei verurteilt wurden, das Halten von Tieren untersagen – auch lebenslang. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Durchsetzung und Kontrolle dieser Verbote im Alltag oft an bürokratischen Hürden oder dem Fehlen eines zentralen Registers scheitert.
Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes eingebracht (Bundestag-Drucksache 21/6809). Dieser Entwurf konzentriert sich im Schwerpunkt auf die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen, um strukturelle Missstände zu bekämpfen. Eine Erhöhung des Strafrahmens für individuelle Tierquälerei oder die Errichtung eines zentralen Registers für Haltverbote ist in dieser aktuellen Vorlage der Bundesregierung jedoch nicht enthalten.
Gerade deshalb ist Ihr Impuls so wertvoll. Ein höheres Strafmaß würde den Gerichten bei grausamen Taten deutlich mehr Spielraum geben, um auch tatsächlich härtere, spürbare Strafen – bis hin zu Haftstrafen ohne Bewährung – zu verhängen. Auch Ihre Anregung bezüglich eines bundesweiten Zentralregisters für Tierhalteverbote halte ich für einen sehr bedenkenswerten administrativen Ansatz, um bestehende Verbote im Alltag auch effektiv kontrollieren und durchsetzen zu können.
Da die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes nun im Berliner Parlament debattiert wird, nehme ich Ihr Anliegen sehr gerne mit auf. Ich werde Ihre fundierten Anregungen und Forderungen direkt an unsere lokale Bundestagsabgeordnete, Dunja Kreiser, weiterleiten, damit diese in die dortigen Fraktionsberatungen einfließen können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Schröder, MdL

