Frage von Reinhard G. • 27.04.2022

Antwort ausstehend von Anja Karliczek CDU
Durch das "Sondervermögen" wird die Deutsche Bundeswehr nicht AUFgerüstet; sie wird angemessen AUSgerüstet
Voraussetzung für einen Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland ist unter anderem, dass der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StAG).
Aber natürlich können wir alle unseren Beitrag leisten, unser Energieverbrauch zu reduzieren, um auch ein Stückweit die steigenden Preise zu kompensieren.
Die Gaslieferverträge beinhalten eine Take-or-Pay Klausel bis mindestens 2030.