Antwort 12.10.2021 von Erwin Rüddel CDU
Einkäufe in Supermärkten ebenso wie in Drogerien waren nie der 3 G-Regel unterworfen.
Einkäufe in Supermärkten ebenso wie in Drogerien waren nie der 3 G-Regel unterworfen.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Ich persönlich erachte eine ImpfPFLICHT für unangemessen, wünsche jedoch jedem Menschen, dass er sich ausreichend gegen die Gefahren und Auswirkungen von Covid-19 schützt. Dies kann selbstverständlich auch
eine Impfung sein.