Frage von Hansjörg P. • 02.09.2021

Antwort ausstehend von Luca Leitterstorf AfD
Eine Stimme an eine Partei mit der man sympathisiert ist nie verschenkt. Mit 0,5% erhalten Parteien Parteienfinanzierung. Damit lässt sich viel realisieren.
Der finale Gesetzesentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde am 8. Oktober 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
das Lobbyregister mit ausführlichen Darstellungen, wer mit wem verknüpft, geschäftliche Beziehungen unterhält und auch Spenden tätigt, muss umgehend erweitert werden.
Wir haben und uns nach beharrlichen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner - und auch intensiven internen Diskussionen - auf dieses ausgewogene, gestufte Kompromissmodell geeinigt.