Frage von Christiane G. • 01.09.2021

Antwort ausstehend von Julian Pahlke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.
Mit Schreiben vom 21. Juni haben meine Kollegin Frau Breher und ich ihnen zu diesem Thema geschrieben. Ich schicke Ihnen dieses Schreiben sehr gerne per Email noch einmal zu.
Unsere Argumente sind in vielen Antworten nun ausreichend ausgetauscht.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker leisten einen Beitrag zur Vielfalt im Gesundheitssystem.