
  Antwort ausstehend von Annalena Baerbock   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Grundsätzlich spricht m. E. nichts dagegen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einer durch den Staat organisierten Arbeit nachgehen.
Die befristet Beschäftigten in Deutschland werden von den Betrieben als Spielball für Schwankungen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt.

Gewerkschaftsbeiträge und Arbeitsrechtsschutzbeiträge können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

vielen Dank für Ihren Vorschlag! Ich werde diesen mit in die politische Arbeit einfließen lassen.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat den Gesetzentwurf aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt, z.B. unverhältnismäßige Bürokratie.