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Diese Entscheidung liegt bei den Sendern selbst und es besteht bereits jetzt für private Sendern die Möglichkeit, ihr Angebot ohne zusätzliche Gebühren in HD zu übertragen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Forum für die demokratische Gesellschaft. Durch vielfältige Angebote trägt er zur Meinungsbildung, zu Debatten, zur Unterhaltung und zur Selbstverständigung der Gesellschaft bei. Unterhaltung gehört dazu.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Damit er uns angesichts einer sich verändernden Medienlandschaft auch in Zukunft erhalten bleibt, müssen wir ihn jetzt stärken und reformieren.
Ein eigener TV-Sender, die in den offiziellen 24 Sprachen sendet, wäre dafür ideal.
Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen