Antwort 21.02.2022 von Klaus Holetschek CSU
sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden.
sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden.
ganz allgemein gilt: Bartträger können FFP2-Masken nicht bestimmungsgemäß und sicher tragen. Sofern der Bart den dicht anliegenden Sitz der Maske am Gesicht verhindert, kann die Ein- und auch die Ausatemluft zu Teilen ungefiltert an der Maske vorbeiströmen.
Ich habe mich deshalb dafür entschieden, eine allgemeine Impfpflicht zu befürworten.
Daher plädiere ich schon lange für eine Impfpflicht für alle, die aus beruflichen Gründen mit diesen Menschen Kontakt haben.