Frage von Arndt J. • 21.11.2021

Antwort ausstehend von Alexander Gauland AfD
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Unser Rentensystem muss insgesamt solidarischer werden. Jede und Jeder, die ihr Leben lang gearbeitet haben, müssen von ihrer Rente leben können.
Es wird keine Rentenkürzungen geben. Die Grundsicherung wird von einem Bürgergeld abgelöst - damit soll die gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert werden.
Die Möglichkeiten der teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente sind eine wichtige Errungenschaft des Sozialstaats.