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Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig stabilisiert werden musste. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir klar gemacht, dass die Beiträge nachhaltig stabil gehalten und die Ausgabendynamik begrenzt werden müssen, damit Arbeit und Lohnnebenkosten nicht weiter belastet werden.
Eine konsequente Beitragsstabilisierung war notwendig und ein erster Schritt ist nun getan.
Ohne Gegensteuern wäre bis 2030 eine Beitragslücke von bis zu 40 Milliarden Euro entstanden – mit der Folge weiter steigender Lohnnebenkosten, die am Ende genauso auf Praxen, Beschäftigte und Patienten durchgeschlagen wären. Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.
Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.