Antwort 04.07.2023 von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten.
Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten.
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Was das sog. Heizungsgesetz betrifft, versuchen wir zunächst im parlamentarischen Verfahren, das Vorhaben der Ampel durch unsere konstruktive Kritik so mitzugestalten, dass es der Lebensrealität der Bevölkerung in Deutschland entspricht.