Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Bärbel Bas
Antwort 04.07.2024 von Bärbel Bas SPD

Ihre Forderung nach einem zusätzlichen Untersuchungsausschuss kann ich persönlich nachvollziehen. Jedoch dienen Untersuchungsausschüsse meist der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der vollziehenden Gewalt – also der Aufarbeitung von Regierungshandeln, was bei der Aserbaidschan-Affäre nicht der Fall ist.

Portrait von Johannes Vogel
Antwort 17.06.2024 von Johannes Vogel FDP

Grundsätzlich muss dem Verdacht von Korruption im Deutschen Bundestag bei Vorliegen von hinreichenden Hinweisen unbedingt nachgegangen werden.

Portrait von Petra Pau
Antwort 06.06.2024 von Petra Pau Die Linke

Ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu möglichen illegalen Machenschaften der Republik Aserbaidschan zur Beeinflussungen von Abgeordneten müsste daher gegenwärtig von mindestens 184 Bundestagsabgeordneten befürwortet werden. Ein entsprechendes Quorum ist bisher nicht zustande gekommen.

Portrait von Reem Alabali Radovan
Antwort 28.05.2024 von Reem Alabali Radovan SPD

Damit künftig noch stärker gegen derartige Vorfälle vorgegangen werden kann, hat der Deutsche Bundestag am 25. April eine Reform der Strafvorschriften zur Bestechung von Abgeordneten verabschiedet.

Portrait von Christoph Ploß
Antwort 13.03.2024 von Christoph Ploß CDU

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen in erster Linie der Kontrolle der Exekutive und können keine Sanktionen gegen Abgeordnete oder andere aussprechen.

Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Antwort 04.07.2024 von Sonja Eichwede SPD

Abgeordnete werden künftig für alle unzulässigen Geschäfte zum eigenen finanziellen Vorteil während ihres Mandats bestraft werden können. Dadurch haben wir eine wichtige Strafbarkeitslücke geschlossen.