Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.
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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.04.2024 von Ulrike Bahr SPD
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Pensionär:innen erfolgt gemäß Ruhegehalts- und Anteilssatzes.
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Fragen rund um die Versorgung fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung habe
Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.