
  Antwort ausstehend von Michael Kretschmer   CDU



Zum Thema Duldungspflicht in der Bundeswehr. Diese ist im Soldatengesetz (Paragraf 17a Absatz 2) verankert und schreibt vor, dass Soldaten Impf- und Vorsorgemaßnahmen dulden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu gewährleisten und Infektionskrankheiten vorzubeugen.


Bei der Bundesdelegiertenkonferenz 2023 wurden Masken und Coronatest auf freiwilliger Basis getragen und durchgeführt.
