
Grundsätzlich sprechen bei Fördermaßnahmen sowohl Argumente für das Windhundverfahren wie auch das Losverfahren
Grundsätzlich sprechen bei Fördermaßnahmen sowohl Argumente für das Windhundverfahren wie auch das Losverfahren
Somit ist für mich die Solarenergie positiv zu bewerten, da sie einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leistet.
Der Hintergrund der Erhöhung zum 01.01.2023 waren die explodierenden Anschaffungs- und Installationskosten aufgrund des Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Denn ohne die Erhöhung konnte die Einspeisevergütung dem oben beschriebenen Sinn und Zweck nicht mehr gerecht werden. Ab dem 01.02.2024 sinkt die Einspeisevergütung wieder halbjährlich um 1%.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Die Einzelheiten werden aktuell noch erarbeitet.