Daniela Evers
Daniela Evers
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
60 %
/ 15 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Regelindis M. •

Sehr geehrte Frau Evers, erklären Sie mir bitte,vielleicht auch mal über einen Artikel in der BZ, wieso überhaupt darüber nachgedacht wird, die Bürgerbeteiligung im Solarspektrum in Frage zu stellen?

... auch wir denken ernsthaft über eine Solaranlage auf unserem Dach nach... Würde es nicht auch den Industriestandort D-land mit unterstützen? Wenn jedoch dann Steuer erhoben werden, dann müssen wir das Vorhaben canclen. Mit freundlichen Grüßen R. M.

Daniela Evers
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Frage, ob auf Solarzellen beziehungsweise Photovoltaikanlagen Steuern anfallen. Ich freue mich über Ihr Interesse an der Energiewende und an den politischen Rahmenbedingungen, die wir auf Bundes- und Landesebene geschaffen haben.

In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Photovoltaik sehr viel bewegt – nicht zuletzt durch die Beteiligung von Bündnis 90/Die Grünen an der Bundesregierung. Ein zentrales Ziel war und ist es, bürokratische und finanzielle Hürden für private und gewerbliche Anlagenbetreiber*innen deutlich zu reduzieren. Dies betrifft gerade die steuerlichen Regelungen, die früher für viele Menschen ein echtes Hemmnis darstellten.

Besonders erwähnen möchte ich folgende Erleichterungen, die unter grüner Regierungsbeteiligung auf Bundesebene umgesetzt wurden:

  1. Einführung des Nullsteuersatzes (0 % Mehrwertsteuer) auf PV-Anlagen
    Seit dem 1. Januar 2023 gilt beim Kauf und bei der Installation vieler privater Solaranlagen der Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das heißt: Wer eine Anlage installiert, zahlt auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage keine Umsatzsteuer mehr. Dies hat die Investitionskosten spürbar gesenkt und das Ausbauen der Photovoltaik enorm beschleunigt.
  2. Einkommensteuerbefreiung für kleinere PV-Anlagen
    Seit 2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (auf Einfamilienhäusern) von der Einkommensteuer befreit – sowohl die Einnahmen aus der Einspeisung als auch der Eigenverbrauch müssen nicht mehr versteuert werden. Die Bundesregierung hat dies zum 1. Januar 2025 nochmals vereinheitlicht und ausgedehnt. Das nimmt den Menschen viel Bürokratie ab und macht den Einstieg in erneuerbare Energien einfacher denn je.
  3. Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer für Betreiber*innen
    Durch die genannten Änderungen ist es für die meisten Privathaushalte nicht mehr notwendig, umsatzsteuerliche Pflichten zu erfüllen oder sich mit der Kleinunternehmerregelung auseinanderzusetzen. Auch hier wurde bewusst entbürokratisiert, um die Energiewende praktisch im Alltag zu erleichtern.

Die Landesregierung unter grüner Regierungsbeteiligung hat zudem zinsgünstiges Darlehen über die L-Bank („Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“) geschaffen:

  • Privatpersonen können über die L-Bank ein verbilligtes Darlehen beantragen, wenn sie eine PV-Anlage installieren oder eine bestehende modernisieren / erweitern
  • Gefördert werden nicht nur die Solarmodule, sondern auch Speicher, Planung, Anschluss, Messeinrichtungen, Wallbox u. ä.
  • Das Darlehen ist relativ flexibel: ab 5.000 €, Laufzeiten bis zu 30 Jahren.
  • Das Programm arbeitet mit dem EEG (für Einspeisevergütung) zusammen, eine Kombination ist möglich.

Diese Reformen tragen maßgeblich dazu bei, dass die Installation von Solaranlagen leichter, günstiger und unbürokratischer geworden ist. Das zeigt sich auch im starken Anstieg der neu installierten PV-Kapazitäten in den letzten beiden Jahren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen guten Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen geben. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben – etwa zur Förderung, zu Planungsaspekten oder zu landespolitischen Initiativen – stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Evers MdL
Bündnis 90/Die Grünen

Was möchten Sie wissen von:
Daniela Evers
Daniela Evers
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Daniela Evers