Frage von Anne F. • 21.11.2024

Antwort von Lars Rohwer CDU • 25.11.2024
Ich kritisiere das aktuell diskutierte Konzept der Abschaffung des § 218 StGB, um den gleichwertigen Schutz von Mutter und ungeborenem Kind zu gewährleisten.
Ich kritisiere das aktuell diskutierte Konzept der Abschaffung des § 218 StGB, um den gleichwertigen Schutz von Mutter und ungeborenem Kind zu gewährleisten.
Ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte, ist eine juristisch anspruchsvolle und medizinethisch sensible Frage, für die sich der Deutsche Bundestag genügend Beratungszeit nehmen sollte, die aber in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr gegeben ist.
Dieser Kompromiss sollte nicht aufgekündigt werden.
Ich werde dem Gruppenantrag zur Initiative zur Neuregelung von § 218 StGB zustimmen.
Es ist mir außerdem wichtig zu betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohungen erreicht werden kann.