Frage von Alberat S. • 16.09.2023

Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
Eine Einbürgerungszusage gilt im Regelfall ein Jahr lang. Konkrete Fragen zu Ihrem Antrag und der Dauer der Bearbeitung klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.