Nach der Einbringung sind beide parlamentarische Kammern, also der Bundestag und der Bundesrat, in den weiteren Verlauf des Verfahrens involviert. Aufgrund der Vielzahl an beteiligten Akteuren im Gesetzgebungsverfahren gehen wir davon aus, dass eine Verabschiedung im April 2024 erfolgen wird.
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Antwort 05.12.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.10.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Der Staat geht davon aus, dass diese Kinder ihr Leben lang in Deutschland verbringen werden und ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft werden. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung die Umsetzung einer Staatsangehörigkeit per Geburt, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist, prüft, um genau das zu vermeiden, was sie fürchten: Parallelgesellschaften.
Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Antwort 28.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform