Diese Rechtsprechung macht auch klar, dass die Mittel aus dem Corona-Fonds – oder auch sonstigen Quellen – nicht einfach für die Krankenhäuser verwendet werden können. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung im Bundestag und der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.
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Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verantwortlich – für die Anlagentechnik genauso wie für die EDV und die Personensicherheit.
Noch ist nicht alles in trockenen Tüchern, aber ich hoffe, dass am Ende eine gute Entscheidung steht. Auch für das Haaner Krankenhaus setze ich mich, mit vielen Mitstreitern, gemeinsam ein.
Jetzt liegt es also am Bundesgesundheitsminister: Nur wenn Minister Lauterbach die Krankenhäuser zügig mit einer Zwischenfinanzierung entlastet und seine Krankenhausreform endlich schneller voranbringt, kann wertvolle Infrastruktur im Gesundheitssystem gerettet werden.
Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.