(...) nach Rücksprache mit unseren Rechtsexperten kann ich in dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt keine Verletzung des Datenschutzes erkennen. Sollten Sie weiter Bedenken hegen, so möchte ich Sie gerne an die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg verweisen. (...)
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(...) Diese unsägliche Unterstellung weise ich mit allem Nachdruck zurück und wundere mich im Übrigen, dass solche abwertenden Fragestellungen auf www.abgeordnetenwatch.de (...) Nur zur Klarstellung: Deutschland ist eine starke, freiheitliche, pluralistische parlamentarische Demokratie, in der die ausdifferenzierte Opposition ihre eigenen Ansichten vertritt und die die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien ihrer Verantwortung gerecht werden, damit Deutschland stabil und rechtssichere regiert wird. Genau dieser demokratische Grundkonsens ist seit jeher der Garant für Sicherheit, Frieden und Wohlstand in Deutschland und damit auch in gewisser Weise in ganz Europa. Eine Verunglimpfung ist dieser Form halte ich daher für inakzeptabel. (...) Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Gesetz nicht im Schnellverfahren, sondern einem ganz regulären parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet wurde. Zudem ist zu beachten, dass Deutschland durch das unmittelbar geltende Europarecht zur Durchführung des Zensus 2021 gesetzlich verpflichtet ist und daher entsprechende Vorbereitungen treffen muss. (...) Die Pilotlieferung der Melderegisterdaten an die statistischen Ämter ist für Mitte Januar 2019 geplant, um die Übermittlungswege, Datensicherheit und die Qualität der Datenlieferungen zum Zensus 2021 verlässlich zu testen. (...) Hinzu kommt, dass die Mängel der Datenqualität des letzten Zensus von 2011 zu erheblichen Ungerechtigkeiten z.B. beim kommunalen Finanzausgleich geführt haben. (...) Der vorgesehene Testlauf soll daher sowohl die Übermittlungswege als auch die Qualität der Datenstrukturen sicherstellen. (...) Die beschlossene Regelung hätte ursprünglich in das noch zu erlassende Zensusgesetz 2021 aufgenommen werden sollen. Insbesondere weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zensus 2011 berücksichtigt werden muss, konnte das Zensusgesetz 2021 nicht bis Ende 2018 in Kraft treten. Es war daher notwendig diese Teilregelung im Wege einer Ergänzung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 vorzuziehen. (...) Die von Ihnen geäußerten schwerwiegenden Vorwürfe hinsichtlich einer systematischen Untergrabung der Grund- und Freiheitsrecht durch diese Teilregelung halte ich für völlig überzogen und konstruiert und verweise abschließend auf das genannte einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das in unserem Rechtsstaat über die Einhaltung eben jener Rechte wacht und an dessen Vorgaben sich jede Bundesregierung zu halten hat und diese Bundesregierung natürlich auch halten wird. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zur Telefonüberwachung. (...)
(...) Prävention der Aufklärung vorziehen. Das bedeutet zum Beispiel, dass an Kriminalitätsschwerpunkten nicht in erster Linie Videoüberwachung zum Einsatz kommen soll (welche insbesondere absichtlich begangene Verbrechen nicht verhindern kann), sondern regelmäßige Polizeistreifen. In Kneipenviertel sollen darüber hinaus Streetworker eingesetzt und auf einen bewussten Umgang mit Alkohol hingearbeitet werden. (...)
(...) bisher stand in deutschen Städten eine Video-Überwachung in einem Ausmaß wie in dem von Ihnen verlinkten Video nicht zur Debatte. Generell muss ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter immer gut begründet sein. (...)
(...) Dafür ist er sehr kritisiert worden, weil er diese Behauptungen nicht hinreichend belegen konnte. Genauso wenig kann ich aber meine Einschätzung belegen, dass Edward Snowden ein selbstloser Whistleblower ist, dem lediglich an der Aufdeckung unmoralischer Praktiken der Geheimdienste und am Schutz unser aller Daten gelegen ist. (...)