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Ab dem 1. Januar 2024 werden Einbürgerungsanträge zentral über das LEA gestellt, nicht mehr über die Bezirke.

Die dreimonatige Frist ist angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung begründet und zumutbar. Die Datenweitergabe ist kein Bestandteil des Gesetzes.

Für uns Liberale ist wichtig, dass der Staat nicht zum Datenkraken wird. Ich betone, dass die Datenerhebung des Staates nur mit rechtsstaatlichen Grundlagen und immer streng auf einen Zweck begrenzt möglich sein darf.

Einige Ihrer Anmerkungen konnten von uns erfolgreich in den Verhandlungen berücksichtigt werden, zum Beispiel werden Informationen über eine Änderung des Geschlechtseintrags nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Die dreimonatige Wartefrist ist jedoch geblieben.