Antwort 07.06.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
die Pressefreiheit ist bereits in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
die Pressefreiheit ist bereits in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Ebenso ist selbstverständlich auch das kritische und sachliche Hinterfragen von Berichterstattung durch Bürgerinnen und Bürger nicht nur zulässig, sondern die kritische Auseinandersetzung mit Medien ein zentraler Bestandteil eines pluralistischen öffentlichen Diskurses, der den Boden für unser demokratisches Zusammenleben bereitet.
