Frage von Juliane H. • 22.04.2022

Antwort von Stefan Goronczy FDP • 26.04.2022
Durch die Anwendung des bestehenden gerechten Verteilungsmechanismus braucht es keine Steigerung der kommunalen Aufnahmebereitschaft.
Durch die Anwendung des bestehenden gerechten Verteilungsmechanismus braucht es keine Steigerung der kommunalen Aufnahmebereitschaft.
Flüchtlinge, egal welcher Nation, müssen gleich behandelt werden, jede Bevorzugung ist daher auszuschließen.
Statistisches Bundesamt bietet umfängliche Informationen
Sie fragen u. a. nach genauen Zahlen zu Asylbewerbern, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind.
Danach waren im August 2021 rund 509.000 Menschen aus „Asylherkunftsstaaten“ sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Ich habe mir erlaubt, sie an unsere Sprecherin für Fluchtpolitik, die Abgeordnete Clara Bünger, weiterzuleiten.