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Der Besitzer der ePA kann also selbst entscheiden, ob entsprechende genetische Daten oder Gesundheitsdaten auf der ePA gespeichert werden.
Das FATCA-Abkommen steht aktuell im Einklang mit der DSGVO. Falls es zu einer Überarbeitung kommt, werden mögliche negative Auswirkungen problematisiert.
Wir denken jedoch nicht, dass sich daraus entnehmen lässt, dass es künftig in Hessen eine Wahlmöglichkeit zwischen individueller und pauschaler Beihilfe geben wird. Wir Grüne hätten diese befürwortet:
Die Bundesnetzagentur hat keine Verhinderungsmöglichkeiten. Gefragt sind Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter. Die Politik bleibt an dem Problem dran.
Trotzdem sehen wir die Arbeit des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg hier nicht wirklich ausreichend gewürdigt.