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die Nachflugregelung sieht es vor, dass in der Zeit zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr morgens keine Flüge stattfinden, in den Randzeiten (22-0 Uhr und 5-6 Uhr) gelten strenge Auflagen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Ambulanz‑ und Rettungsflüge, Postflüge, Militär‑ und Polizeiflüge und Notlandungen.


Es gibt Fortschritte in der Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung von Covid-19-Erkrankungen. Ivermectin eignet sich allerdings vermutlich nicht.

Es ist in Deutschland allerdings so, dass die Entscheidungen, welche medizinischen Behandlungen zugelassen und dann auch von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen getroffen werden.

Sehr geehrte Frau W.,
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