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Sehr geehrter Herr Röckel,
vielen Dank für Ihre Frage von heute.
Gerne möchte ich Sie auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Sven K. vom 27.06.2013 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt und eine Ratifizierung des Abkommens ermöglicht werden. (...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. (...)
(...) Bereits jetzt ist die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland strafbar, wer seine Stimmabgabe „kaufen“ lässt, wird bestraft (§ 108e StGB). Eine Übernahme der UN-Übereinkommens in die deutsche Rechtsordnung ist allerdings problematisch. (...)
(...) die Informationen in den Medien zu Überwachungsprogrammen ausländischer Nachrichtendienste prüfen wir derzeit. Erst wenn konkrete Erkenntnisse vorliegen, kann eine Bewertung erfolgen. (...)