Antwort 26.01.2021 von Peter Altmaier CDU
(...) Es ist mir sehr wichtig, dass sich ein solcher Fall mit Blick auf das Vertrauen in den Bankenstandort Deutschland nicht wiederholt. (...)
(...) Es ist mir sehr wichtig, dass sich ein solcher Fall mit Blick auf das Vertrauen in den Bankenstandort Deutschland nicht wiederholt. (...)
(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)